Medienrecht in der Praxis

Das vierstündige Intensivseminar zum Presserecht richtet sich an diejenigen Führungskräfte aus Wirtschaft und Verwaltung, die Medienkontakte pflegen. Es bringt „soviel Juristisches wie nötig und soviel Praxisbezug wie möglich" im Hinblick auf Print- und elektronische Medien.

 

Das Seminar beleuchtet das Spannungsfeld zwischen Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit einerseits und Persönlichkeitsrechten andererseits. Weitere Themen sind das Recht am eigenen Bild, Problemfelder der Wortberichterstattung („Tatsachen“ und „Meinungen“) und ehrverletzende Berichterstattung. 

Eine praxisorientierte Übersicht mit zahlreichen griffigen Beispielen ermöglicht dem Teilnehmer, bereits im Vorfeld eines Pressekontaktes (z.B. durch Freigabevereinbarungen) oder nach Veröffentlichung einer rechtsverletzenden Meldung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Einen Schwerpunkt bilden neben der prägnanten Klärung der Grundbegriffe dabei die rechtlichen Möglichkeiten des Betroffenen im Zusammenhang mit Unterlassungs-, Widerrufs-, Gegendarstellungs- und Schadenersatzansprüchen. (ca. vier Stunden, Vortragsstil mit Diskussion)